Auto-Videokameras rechtswidrig

Zwei aufschlussreiche Urteile zum Datenschutz

Erstmals hat ein deutsches Gericht bestimmte Einsatzzwecke von Auto-Videokameras - sogenannte Dashcams - für unzulässig erklärt.

Im bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras, sogenannten Dashcams, haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Ansbach erklärte am 12. August 2014 (Az. AN 4 K 13.01634) den Einsatz von Dashcams, die während der Fahrt permanent das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, unter bestimmten Bedingungen für unzulässig.

Der Autofahrer hatte geltend gemacht, dass er sich häufig von anderen Verkehrsteilnehmern genötigt fühle, so dass er sich zum Einsatz der Kamera gezwungen gesehen habe, um Beweismittel zu sichern.

Nach Auffassung des Gerichts dürfen keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf Youtube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Das Gericht betonte zudem, der Autofahrer habe mit der Absicht, mit seinen Videoaufnahmen ihn behindernde oder nö...


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