Kein direktes Aus bei versäumten Meldeterminen
Arbeitslosengeld
Der Anspruch auf reguläres Arbeitslosengeld geht nicht automatisch verloren, wenn der Arbeitslose mehrfach nicht zu einem sogenannten Meldetermin erschienen ist.
Das stellte das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 12. August 2014 (Az. B 11 AL 8/13 R) klar. Danach kann die Arbeitsagentur Leistungen aber gegebenenfalls aussetzen, um die Verfügbarkeit des Arbeitslosen zu prüfen.
Im vorliegenden Fall beharrte der arbeitslose Kläger darauf, alle Gespräche mit seinem Vermittler mit einem Diktiergerät aufzuzeichnen. Weil die Arbeitsagentur dies nich...
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