Karlsruhe verlangt ständige Prüfung des Hartz-IV-Bedarfs
Verfassungsgericht: Höhe der Regelsätze mit Grundgesetz vereinbar / Gesetzgeber muss aber bei ungewöhnlicher Preissteigerung unverzüglich nachbessern
Karlsruhe. Die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Sowohl für Alleinstehende als auch für Familien mit Kindern werde mit der Hartz-IV-Leistung das menschenwürdige Existenzminimum gewährleistet, befand das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Der Gesetzgeber müsse aber »fortwährend überprüfen«, was Hartz-IV-Bezieher zur Deckung ihres Existenzminimums benötigen. Im Bedarfsfall müsse er dann auch die Hilfeleistung erhöhen. (AZ: 1 BvL 10/12, 1BvL 12/12 und 1 BvR 1691/13)
Bei außergewöhnlichen Preissteigerungen, wie dies beispielsweise beim Haushaltsstrom seit Jahren der Fall ist, müsse der Gesetzgeber unverzüglich nachbessern, heißt es in dem Bes...
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