Mutmaßliches IS-Mitglied kann bei Geständnis auf milde Strafe hoffen
Oberlandesgericht Frankfurt legt zum Prozessauftakt Verständigungsvorschlag vor
Vor Beginn des ersten Verfahrens gegen ein mutmaßliches IS-Mitglied hat der zuständige Senat eine Haft von höchstens vier Jahren und drei Monaten in Aussicht gestellt - wenn der Angeklagte Kreshnik B. kooperiert.
Frankfurt am Main. Im ersten Prozess gegen ein mutmaßliches deutsches IS-Mitglied hat das Gericht dem Angeklagten bei einem Geständnis eine milde Strafe in Aussicht gestellt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main schlug am Montag zu Prozessbeginn eine Strafe zwischen drei Jahren und drei Monaten und vier Jahren und drei Monaten vor, wenn der 20-jährige Kreshnik B. die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einer eigenen Erklärung einräumt. Der Angeklagte will sich nach Angaben seines Anwalts am nächsten Verhandlungstag am Freitag zu dem Vorschlag äußern.
Kreshnik B. soll sich im vergangenen Jahr der Dschihadistengruppe Islamischer Staat im Irak und Syrien (ISIS) angeschlossen haben, die mittlerweile unter dem Namen Islamischer Staat...
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