Mit 1,7 Promille auf dem Fahrrad
Führerscheinentzug
Wer mit über 1,6 Promille auf dem Fahrrad aufgegriffen wird und nicht rechtzeitig ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegt, dem kann auch der Autoführerschein entzogen werden.
Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt (Az. 3 L 636/14). Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, hatte die Polizei einen Fahrradfahrer mit 1,73 Promille im Blut erwischt. Daher wurde dieser zu einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro verurteilt sowie von der Verkehrsbehörde verpflichtet, sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen. Da er der Untersuchung nicht nachkam, hatte die Behörde dem Verkehrssünder nicht nur di...
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