Stopp dem Renten-Klau
Wie können Sie sich beim »falschen« Rentenbescheid wehren?
Mehr als 20 Millionen Rentner leben hierzulande - jeder vierte Bürger also. Die Ausgaben der öffentlichen Rentenkassen werden in diesem Jahr über 230 Milliarden Euro betragen. Viele Menschen, eine gewaltige Summe - da kann schon mal etwas schief laufen.
Denken wir positiv: Der Rentenversicherer ist zu großzügig und zahlt Ihnen zu viel Rente. Ein solcher Fall machte jüngst Furore. Eine 54-jährige Frau bezog von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) seit September 2005 eine Rente wegen Erwerbsminderung. Die Rente wurde ihr mit Bescheid vom September 2006 rückwirkend bewilligt.
Zuvor, im November 2005, hatte die seinerzeit noch berufstätige Frau von ihrem Arbeitgeber eine einmalige Gratifikation in Höhe von rund 1100 Euro erhalten. Diese hätte eigentlich auf die Rente angerechnet werden müssen. Von dieser Zahlung setzt die spätere Klägerin den Rentenversicherer im Oktober 2006 schriftlich in Kenntnis. Soweit, so gut. Doch eine Anrechnung, dass heißt, eine Minderung der Rente, erfolgte wider Erwarten nicht.
Erst Jahre später bemerkte die Rentenversicherung den Fehler. Die Rentnerin sollte nun rund 215 Euro an die Kasse zurückzahlen. Die Frau habe grob fahrlässig gehan...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.