Bäume auf dem Grundstück

Verkehrssicherheitspflicht

Herbst- und Frühjahrsstürme - damit niemand zu Schaden kommt, hat der Eigentümer eines Grundstücks die Verkehrssicherheitspflicht für die Bäume auf seinem Grundstück.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom März 2003 (Az. VZR 319/02) diese Haftungsgrundsätze bestätigt. Wer die Verfügungsgewalt über ein Grundstück ausübt, hat auch dafür zu sorgen, dass von den dort stehenden Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Weil es laut BGH keine absolute Gewissheit über deren Stand- oder Bruchsicherheit gebe, sollte man sich regelmäßig durch Sichtkontrollen oder einen Sachverständigen überzeugen.

Doch wer kommt für die Kosten auf, wenn die Bäume auf einem gepachteten Grundstück du...


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