Haftung des Arbeitgebers nur bei vorsätzlich herbeigeführtem Unfall
Kein Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall
Ein Geschädigter eines Arbeitsunfalls kann den Arbeitgeber nicht auf Schmerzensgeld in Anspruch nehmen. Das könnte er nur, wenn die Firma oder andere Arbeitnehmer den Unfall vorsätzlich herbeigeführt hätten.
Zu dieser Entscheidung kam das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 72/14) und wies die Klage eines verletzten Arbeitnehmers ab.
Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, hatte sich ein Produktionsmitarbeiter an einer Punktschweißanlage verletzt und erlitt Quetschungen an beiden Händen. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Vorfall als Arbeitsunfall an und kam für die Behandlung entsprechend auf. Außerdem schloss der Verletzte mit dem Maschine...
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