Gehörlose: Recht auf spezielle Rauchmelder

Bundessozialgericht

Gehörlose können sich von ihrer Krankenkasse die Kosten für einen Rauchmelder mit Lichtsignalen erstatten lassen. Die speziellen Rauchmelder erfüllten das Grundbedürfnis des selbstständigen Wohnens.

Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem früheren Urteil (Az. B 3 KR 8/13 R), das aber erst am 20. August 2014 veröffentlicht wurde. Mit dieser Entscheidung widersprach das Bundessozialgericht einem früheren Urteil des Landessozialgerichts Hamburg.

Geklagt hatte ein Gehörloser aus Hamburg, der bei der Techniker Krankenkasse die Kosteners...


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