Neuerdings ist der Zoll dafür zuständig

Zur Kfz-Steuer

Seit dem Frühjahr dieses Jahres sind nicht mehr die Finanzämtern für die Verwaltung der Kfz-Steuer zuständig, sondern die örtlichen Zollämter. Das sieht auf den ersten Blick wie eine unbedeutende Verwaltungsumstellung aus - und könnte doch für manchen Fahrzeughalter unangenehme Folgen haben.

Schon seit 2009 ist die Kfz-Steuer eine Bundessteuer. Bundesweit bescherten rund 58 Millionen Autofahrer dem Bund 2013 ein Kfz-Steuervolumen von 8,5 Milliarden Euro.

Die Landesfinanzbehörden waren übergangsweise mit der Verwaltung betraut. Diese Aufgabe übernimmt nun nach und nach der Zoll, der spätestens seit diesem Sommer in allen Bundesländern für Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig ist. Diese Umstellung wird den Zoll vermutlich aber noch eine ganze Weile beschäftigen.

So kümmert sich beispielsweise um die rund 1,4 Millionen Berliner Fahrzeuge, für die Kfz-Steuern entrichtet werden müssen, fortan das Hauptzollamt Frankfurt (Oder).

Der Zoll verschickt keine Zahlungserinnerungen

Viele Autofahrer haben diese Veränderung allerdings noch gar nicht bemerkt. Doch sie müssen aufpassen! Denn für manchen Autofahrer kann die Umstellung unangenehme Folgen haben: Anders als bisher, als die Fi...


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