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Kein Vergleich mit Vattenfall
Im Schadenersatzstreit des Energiekonzerns Vattenfall mit mehreren Umweltaktivisten und der Organisation Greenpeace gibt es keine Einigung. Am Dienstag scheiterte bei der ersten mündlichen Verhandlung am Landgericht Cottbus ein Vergleichsgespräch zwischen den Parteien.
Der Konzern will einen Ausgleich dafür, dass sich neun Aktivisten vor einem Jahr an Bahngleise in der Nähe des Tagebaus Welzow-Süd ketteten und den Abbau der Braunkohle für fast einen Tag lang störten. Die Männer und Frauen wollten damit Druck aufbauen, um die Planungen zur Ausweitung des Tagebaus zu stoppen. Die Polizei rückte mit schwerem Gerät an, um die Aktivisten von den Gleisen zu lösen. Vattenfall fordert zudem von Greenpeace eine Unterlassungserklärung. Damit will der Konzern sichergehen, dass sich solche Aktionen nicht mehr wiederholen.
Der Prozessbevollmächtigte von Greenpeace, Michael Günther, stellte vor Gericht klar, dass die Umweltorganisation im September 2013 nicht dazu aufgerufen habe, sich an die Gleise zu ketten. Das hätten die Braunkohlegegner, die Günther ebenfalls vertritt, für sich alleine entschieden. Eine Unterlassungserklärung hält der Anwalt zudem für unnötig, weil sich die Aktion direkt auf eine kurz darauf endende öffentliche Auslegung der Unterlagen über die Tagebauerweiterung beschränkte.
Vattenfall möchte im Tagebau Welzow-Süd II ab 2026 etwa 200 Millionen Tonnen Braunkohle abbauen. 800 Menschen droht die Umsiedlung.
Die Parteien stritten sich am Dienstag auch um die einzelnen Positionen der Schadenersatzforderungen. Dabei geht es unter anderem um eine Diesellok, die laut Vattenfall dafür eingesetzt wurde, die blockierten Streckenabschnitte zu umfahren, und um zusätzliche Arbeitskräfte, die beispielsweise dazu eingesetzt worden sein sollen, Polizisten einzuweisen. Es war nach den Worten des Vattenfall-Anwalts Bernd Dammert nicht absehbar, wie lange die Aktion dauern würde. Günther zufolge verlangt Vattenfall 22 500 Euro.
Die Richterin bestimmte als Termin, an dem vielleicht das Urteil verkündet wird, den 28. Oktober. Es könnte aber auch sein, dass es dann erst einmal um eine Beweisaufnahme geht. dpa
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