Was vom Neuköllner Modell blieb
Studie zur Jugendkriminalität zeigt: Wirkung schneller Gerichtsverfahren fragwürdig
Die Senatsverwaltung für Justiz hält an dem vor vier Jahren eingeführten »Neuköllner Modell« zur Bekämpfung der Jugendkriminalität fest. Sozialpädagogen halten das Konzept nur begrenzt für sinnvoll.
Die Prügelei auf dem Schulhof, ein eingestecktes Haarfärbemittel im Supermarkt, Schwarzfahren, Schuleschwänzen. Kaum ein Jugendlicher, der noch nie eine Straftat begangen hat. Bagatelldelikte sind das meist, erst recht, wenn sie zum ersten Mal begangen werden. Wer öfter auffällt, für den wurde vor vier Jahren etwas geschaffen, das sich Neuköllner Modell (NKM) nennt. Jugendliche, bei denen ein Abdriften in eine schwere, beziehungsweise dauerhafte kriminelle Karriere abzusehen ist, könnten mit beschleunigten Gerichtsverfahren noch rechtzeitig zur Einsicht gebracht werden, so die Idee. Zwischen der Strafanzeige und der ersten Verhandlung sollten möglichst nur wenige Wochen vergehen, so das ehrgeizige Ziel im Jahr 2010. Erdacht hatte das NKM die bereits verstorbene und teilweise heftig umstrittene Neuköllner Jugendrichterin Kirsten Heisig. Das Neuköllner Modell schließt Intensivtäter aus und wird nur bei geständigen Jugendlichen, gegen ...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.