Auf den Zeitpunkt der Türöffnung kommt es an

Aktuelles EuGH-Urteil präzisiert den Streitfall Flugverspätung

Verzögerungen bei Flugreisen können ärgerlich sein. Immerhin: Bei mehr als drei Stunden Verspätung muss die Fluggesellschaft Passagieren 250 Euro zahlen. Doch wann ist ein Flieger wirklich angekommen? Ein EU-Urteil schafft in diesem schier unendlichen Streitpunkt nunmehr Klarheit.

Ein Flugzeug ist erst bei Öffnung einer Tür wirklich angekommen - und dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Bestimmung von Flugverspätungen und Entschädigungen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 4. September 2014 (Az. C-452/13) klargestellt.

Denn solange die Türen geschlossen sind, könnten Reisende nur eingeschränkt mit der Außenwelt kommunizieren. Dies ende erst, wenn sie den Flieger verlassen könnten.

Hintergrund war ein Streit zwischen der Lufthansa-Tochter Germanwings und einem Passagier um die Ankunftszeit eines verspäteten Flugzeugs auf ...


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