Vier Jahre rückwirkend vergütet

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege kann vier Jahre rückwirkend vergütet werden. Wie kann man sich die verauslagten Kosten zurückholen?

Ein Fall: 2010 wurde Helga M. die Pflegestufe I attestiert. Sie lebt zu Hause und wird von ihrem Mann unterstützt. Dieser hatte 2013 für einige Wochen vormittags einen Teilzeitjob.

Während seiner berufsbedingten Abwesenheit übernahm die Nachbarin die Betreuung der Pflegebedürftigen. Sie war stundenweise zur Stelle, um einzukaufen, zu kochen, bei der Körperpflege zu helfen und in der Wohnung aufzuräumen. Dafür erhielt die rüstige Rentnerin zehn Euro pro Stunde. Frau M. bezahlte sie mit ihrem Pflegegeld.

Ansprüche nach § 45 des Sozialgesetzbuches I

Nun beantragte Frau M. rückwirkend bei ihrer Pflegekasse die Erstattung des an di...


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