Antragsfrist läuft ab
Bisher 35 Millionen Euro Hilfsgelder ausgezahlt
Die Summe wirkte immens: Auf 2,7 Milliarden Euro schätzte die Landesregierung Sachsen-Anhalts die Schadenshöhe nach der Flut vom Juni 2013. Vor allem gebrochene Deiche im Elbe-Saale-Winkel und der Altmark hatten großflächige Überflutungen zur Folge. In den flachen Gebieten standen Dörfer unter Wasser, Straßen wurden beschädigt, Felder waren über Wochen nicht nutzbar.
Inzwischen hat sich herausgestellt: Die Schäden sind zwar hoch, aber nicht ganz so dramatisch wie angenommen - von 1,5 bis zwei Milliarden Euro ging man zum Jahrestag der Flut im Juni 2014 noch aus. Weitere 360 Millionen Euro übernehmen Versicherer. Einen Teil der Schäden können Betroffene ersetzt bekommen. Die Frist, in der die Finanzhilfe bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) noch beantragt werden kann, läuft allerdings am 31. Dezember ab.
Bei der Bank hatten Hauseigentümer und Unternehmen, Sportvereine und Kleingärtner bis Ende des zweiten Quartals 2014 exakt 5647 Anträge eingereicht, von denen 3783 bearbeitet waren. Auf Anfrage des »nd« konkretisierte die Bank am Dienstag, dass bis Ende August 3018 Eigentümer von Wohngebäuden Schäden von mehr als 111 Millionen Euro gemeldet hätten. Bewilligt wurden bisher 2212 Anträge, bei denen es um Schäden von 76 Millionen Euro ging. Die öffentliche Hand deckt davon 48 Millionen Euro aus Hilfsgeldern ab. 35 Millionen Euro seien bereits ausgezahlt, sagte IB-Sprecherin Michaela Möllhof.
Im Juni hatte die Landesregierung mitgeteilt, dass weniger Anträge eingingen als erwartet. Es wurde spekuliert, dass viele Betroffene den Eigenanteil von 20 Prozent nicht aufbringen können. Aus den Hilfstöpfen werden höchstens 80 Prozent der Schäden ersetzt. Hilfsorganisationen hatten zudem über zu viel Bürokratie geklagt. Möllhof betonte, die Bank arbeite eng mit karitativen Organisationen zusammen. So fand am Dienstag unter deren Beteiligung eine Veranstaltung statt, bei der es um Verwendungsnachweise für die Hilfen ging. Ein sensibles Thema: Ob Hilfe ordnungsgemäß genutzt wurde, wird geprüft; gegebenenfalls drohen Rückzahlungsforderungen. Bei der Aufbaubank in Sachsen waren kürzlich Forderungen über 77,6 Millionen Euro offen - aus Hilfsgeld, das nach dem Hochwasser 2002 floss.
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