Im Kapitalismus nicht realisierbar

Ex-Justizminister Volkmar Schöneburg über linke Rechtspolitik und Menschenwürde

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 4 Min.
Der frisch gebackene Landtagsabgeordnete Volkmar Schöneburg (LINKE) greift zurück auf seine Zeit als Justizminister.

Wenn ein Politiker es unternimmt, seine Parlamentsreden »zu verwursten« und sie noch einmal in einem Buch zusammenzufassen, dann sollte man vorsichtig sein. Es könnten dabei zu viele Texte auftauchen, die nur im damaligen Kontext verständlich sind und dem späteren Leser wenig oder nichts sagen.

Beim Buch des einstigen brandenburgischen Justizministers Volkmar Schöneburg (LINKE) ist es anders. Unter der Überschrift »Rechtspolitik und Menschenwürde« fasste er Lesenswertes zusammen. Denn was der Jurist zu »Geschichte, Verfassung und Strafvollzug« zu sagen hat, ist von gleichbleibender Aktualität und in der öffentlichen Debatte leider stark mit Klischees, irreführenden Schlagworten und falsch erzeugten oder gelenkten Emotionen behaftet.

Der Autor setzt sich in seinem Buch kritisch mit den Oppositionsparteien CDU, FDP und Grüne auseinander, die in Brandenburg eine »stasiverseuchte Justiz, eine stasiverseuchte Polizei und alte Seilschaften in Politik und Wirtschaft« sehen wollten und damit »zur Abkehr der Bevölkerung von der Politik« beitrugen, wie Schöneburg urteilt. Wie zur Bestätigung ist die Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl am 14. September auf 48 Prozent abgerutscht.

Schöneburg weist in seinem Buch noch einmal auf die umstrittenen Staatsziele der brandenburgischen Verfassung in den Bereichen Umweltschutz, Arbeit, soziale Sicherheit und Wohnen hin und verschweigt nicht, dass es sich dabei nicht um einklagbare Rechte handelt. Für Schöneburg ist das Recht auf Arbeit via Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und Ansprüche auf Umschulung in gewisser Weise immerhin doch einklagbar. Hier aber müsste sich die Frage anschließen, inwieweit die Lebenswirklichkeit Brandenburgs sich von der in solchen Bundesländern unterscheidet, in deren Verfassung kein Recht auf Arbeit steht.

In der Ausgestaltung des Strafvollzugs orientierte sich Schöneburg als Justizminister an einem Gedanken von Bertolt Brecht: »Wenn wir Menschlichkeit wollen, müssen wir menschliche Verhältnisse schaffen.« Gegen die von der CDU vertretene Stammtischmentalität des »Hau drauf« und »Schließ weg« setzt Schöneburg die Fakten: Mehr als drei Viertel aller Jugendlichen, die zu Haftstrafen verurteilt worden sind, werden rückfällig. Bei Erwachsenen ist es immer noch mehr als die Hälfte. Der Autor fragt, wie eigentlich von einem verurteilten Jugendlichen ein Sozialverhalten erlernt werden soll, das sich später unter »Normalbedingungen« bewährt, wenn er im Gefängnis ausschließlich umgeben ist von »fast durchgängig gescheiterten, gestörten, emotional verletzten, intellektuell überforderten, vielleicht durch Krankheit und Sucht gebeutelten Personen«. Hinzu komme, dass sich Gefangene nach der Haft regelmäßig in schlechteren Bedingungen finden müssen als vorher: Arbeitsplatz, Wohnung, Freunde und Familie seien oft verloren.

Schöneburg besitzt den Mut, von vergleichsweise »paradiesischen Zuständen in der DDR« zu schreiben. Ihr tief wirkendes Wiedereingliederungsgesetz mit am Ende besonderen Arbeitsbrigaden für verhaltens- und persönlichkeitsgestörte Ex-Gefangene habe seine positive Wirkung nicht verfehlt. »Das ist so in einer kapitalistischen Gesellschaft nicht realisierbar.«

Andererseits weiß Schöneburg als Fachmann: »Der brandenburgische Strafvollzug ist besser als sein Ruf.« Er spricht sogar von einer »exquisiten Situation«. Von den 2100 modernen Haftplätzen seien gerade einmal 1550 belegt. Das würde - sofern nicht Sparzwänge dem einen Strich durch die Rechnung machen, die Grundlage für erfolgreiche Resozialisierung sein können.

Es spricht für Schöneburgs Buch, dass es Wissen vermittelt und liebgewordene Klischees in Frage stellt. »Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben« - dieser Satz von 1945 ist dem späteren DDR-Staatsratsvorsitzenden Walter Ulbricht von der gegnerischen Propaganda sozusagen auf den Leib geschneidert worden. Aber ein Beweis dafür, dass er ihn wirklich geäußert hat, findet sich nicht, sieht man von den Erinnerungen Wolfgang Leonards ab, die er in bewusster Gegnerschaft zu Ulbricht niedergeschrieben hat. Vor Gericht hätte eine solche Aussage daher vermutlich nur sehr geringen Wert.

Interessant zu lesen auch das Kapitel »Macht und Rechtsverhältnisse in der frühen DDR«, als es durchaus noch ein Tauziehen zwischen SED auf der einen und LDPD und CDU auf der anderen Seite gegeben hatte. Die brandenburgische Landesverfassung von 1947 »bot wirkliche und vermeintliche Chancen für eine demokratische Gesellschaftsentwicklung«, schreibt der Autor - nicht ohne zu ergänzen, dass das ganze Unternehmen mit Verwaltungsreform und Bildung der DDR-Bezirke ein Ende gefunden hat. Beiträge zu Sicherungsverwahrung, zur Todesstrafe und Schöneburgs Gutachten zu dem DEFA-Film »Coming out« von 1988 ergänzen die Themenpalette des Buches.

Volkmar Schöneburg, »Rechtspolitik und Menschenwürde. Reden, Aufsätze und Interviews zu Geschichte, Verfassung und Strafvollzug«, Verlag WeltTrends, 219 Seiten, 16,90 Euro

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