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Staatsrechtler von Arnim klagt gegen Bundestagswahl
Kritik an der Fünf-Prozent-Hürde / Sperrklausel soll gesenkt werden
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim hat gegen die Bundestagswahl 2013 Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Mit der Klage will er eine niedrigere Prozent-Hürde für die nächste Wahl 2017 erzwingen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/948273.staatsrechtler-von-arnim-klagt-gegen-bundestagswahl.html
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