Wegen Krankmeldung gekündigt

Verstoß gegen Maßregelungsverbot

Wird die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil der Arbeitnehmer sich unerwartet krank meldete, so kann sie eine verbotene Maßregelung darstellen und ist damit unwirksam.

Das entschied das Arbeitsgericht Berlin (Az. 28 Ca 19104/13) und gab damit der Kündigungsschutzklage einer Arzthelferin statt.

Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, hatte ein Arzt mit einer seiner Angestellten ein längeres Gespräch, indem diese ihn um die Kündigung gebeten haben soll. Er entsprach dieser Bitte zunächst nicht und bat sie vielmehr, ihm angesichts »der schwierigen Personalsituation zu den Weihnachtstagen zu helfen«.

Gleich am nächsten Tag aber meldete sich d...


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