Kommunale Jobcenter bleiben Ausnahme

Der Bund kann selbst entscheiden, wie vielen Kommunen er die alleinige Betreuung von Arbeitslosen ermöglicht

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Viele Kommunen wollen Hartz-IV-Bezieher ohne Arbeitsagentur betreuen, dürfen das aber nicht. Ihr Gang nach Karlsruhe bleib weitgehend erfolglos.

Karlsruhe. Landräte sind enttäuscht, das Erwerbslosenforum froh: Es muss keine weiteren Kommunen geben, die allein für die Betreuung von Hartz-IV-Beziehern zuständig sind. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte das Recht des Bundes, die Zahl der sogenannten Optionskommunen bundesweit auf 110 und damit ein Viertel aller Jobcenter festzulegen. (Az: 2 BvR 1641/11) Damit scheiterten die Klagen von 15 Gemeinden, die bei der Auswahl als Optionskommune nicht zum Zuge kamen. Sie wollten die gesetzliche Begrenzung auf 25 Prozent kippen, so dass jede Kommune selbst entscheiden könnte. Für Erwerbslosenvertreter Martin Behrsing verhindert Karlsruhe mit seiner am Dienstag verkündeten Entscheidung, dass die Strukturen noch unübersichtlicher werden. Aus seiner Sicht garantiert die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein Mindestmaß an Vergleichbarkeit.

Durch die so genannte Hartz-IV-Reform wurden Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusam...


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