Fluggesellschaften dürfen Gepäckgebühren verlangen
Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
Wer einen sensationell günstigen Flug bucht, muss mit weiteren Kosten rechnen. Zum Beispiel für Koffer und Taschen. Das ist rechtens. Allerdings müssen die Kosten abzusehen sein.
Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 18. September 2014 (Az. C-487/12) entschieden.
Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge zumindest für den ersten Koffer verbietet, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Richter. Für Handgepäck oder am Flughafen gekaufte Waren dürfen indes keine Zusatzkosten anfallen, unterstrichen die Richter - vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten.
Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigflug-Anbietern bestehe darin, die Flüge se...
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