Ärzte müssen Bewertung dulden
BGH zu Bewertungsportalen
Angehörige freier Berufe wie Ärzte oder Anwälte haben keinen Anspruch auf das Löschen von Bewertungen im Internet.
Mit dieser Entscheidung wies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 23. September 2014 (Az. VI ZR 358/13) die Revision eines Münchener Frauenarztes ab. «Das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt das Recht der Beklagten auf Kommunikationsfreiheit nicht», betonte der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs. Das Internet-Portal Jameda darf demnach weiter die beruflichen Daten des Arztes und Bewertungen von Nutzern veröffentlichen.
Die fünf Richterinnen und Richter berücksichtigten in ihrem Urteil «das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen». Vor dem Hintergrund der freien Arztwahl trage das...
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