Erben erben auch digital

Erbrecht: Was geschieht mit den Onlinedaten Verstorbener?

Fast jeder zweite Bundesbürger nutzt täglich einen Computer. Die Anzahl der Mitglieder in sozialen Netzwerken in Deutschland soll 2015 auf über 65 Millionen steigen. Entsprechend viele Spuren hinterlassen die Menschen im Web. Die virtuellen Fußabdrücke in Form von Profilen, Anmeldekonten und unter Umständen lukrativen Domains sind langlebig - viele überdauern ihren Nutzer.

Stirbt der Nutzer, werden die Daten zum digitalen Nachlass. Doch wie erhalten die Erben darauf Zugriff, um die Abwicklung zu übernehmen? Dieter Sprott, Experte der ERGO Direkt Versicherungen, fasst die wichtigsten Informationen für Internetnutzer und Hinterbliebene zusammen.

Digitales Erbe kann Kosten verursachen

Das digitale Erbe eines aktiven Nutzers von Internet und sozialen Netzwerken kann sehr umfangreich sein: digitale Identitäten, Social-Network-Profile, E-Mail-Postfächer, eigene Domains, elektronische Unterlagen, Bestellungen in Online-Shops und vieles mehr. Darüber hinaus sind viele für den Erben relevante Informationen, beispielsweise Verträge oder Rechnungen, heute mitunter nur noch in digitaler Form vorhanden. Und selbst ihre Bankgeschäfte wickeln immer mehr Bankkunden ausschließlich online ab.

Wenn der Verstorbene digitalen Zugriff nicht geklärt hat

Hat es der Verstorbene versäumt, den Zugr...


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