Der Fall eines zweiten Balkons
Mietrechtsurteil
Ein zweiter Balkon muss nicht sein, meinte ein Mieter, mussten dem Anbau aber schließlich zustimmen.
Ein Südbalkon kann den Wohnwert einer Immobilie steigern - selbst dann, wenn in dem Objekt bereits ein Nordbalkon vorhanden ist. Deswegen müssen Mieter unter bestimmten Bedingungen dem Einbau eines Zweitbalkons zustimmen, auch wenn sie persönlich kein Interesse daran haben. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Tenor eines Zivilurteils, das das Landgericht Leipzig (Az. 2 S 385/12) fällte.
Der Fal...
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