Verbalattacke gegen den Anwalt des Arbeitgebers
Zwei Streitfälle um Kündigungen
Wer in einem Prozess gegen den Arbeitgeber dessen Anwalt der Lüge und Verleumdung bezichtigt, dem kann unter Umständen sogar fristlos gekündigt werden.
So jedenfalls urteilt das Landesarbeitsgericht Köln (Az. 7 Sa 97/13).
Nach einer Information der Rechtsberatung der telefonischen Deutschen Anwaltshotline (D-AH) führte ein Angestellter gegen seinen Arbeitgeber eigentlich einen Prozess, in dem es um Tantiemenzahlungen ging. In diesem rief er den gegnerischen Rechtsanwalt an und sagte, dass dieser sich lächerlich mache, wenn er im Prozess Lügen und Verleumdungen über ihn verbreite und dadurch seine Zulassung riskiere.
Der Arbeitgeber ließ sich die Beschimpfungen gegen seinen Prozessvertreter nicht gefallen und kündigte dem Angestellten daraufhin fristlos. Denn auch wenn die haltlosen Vorwürfe dem Anwalt an den Kopf geworfen wurden, sind sie tatsächlich gegen den Arbeitgeber selbst gerichtet und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit damit unmöglich geworden.
Der Angestellte hingegen wollte sich den prompten Rausschmiss nicht gefallen lassen und reichte daher die Kündig...
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