Es gibt mehr als nur Pflegegeld oder Sachleistungen

Leserfragen: Was zahlt eigentlich die Pflegeversicherung?

Das Thema »Pflege« beschäftigt nach wie vor viele Leserinnen und Leser. Dabei geht es in den Leserfragen vorwiegend um das »klassische Pflegegeld« und um die Sachleistungen, um Tages-, Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.Tatsache ist, dass die meisten Pflegebedürftigen zu Hause leben und überwiegend von einem Angehörigen betreut werden. Dieser kümmert sich in der Regel auch um die Kontakte zur Pflegeversicherung. Dabei muss derjenige herausfinden, was dem Pflegebedürftigen eigentlich zusteht.Die beste Informationsquelle ist dabei eine individuelle Pflegeberatung. Darauf hat jeder Anspruch - auch dann, wenn über die Pflegestufe noch nicht entschieden wurde. Gesetzlich Versicherte wenden sich also an ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt, privat Versicherte kontaktieren die bundesweite Compass Pflegeberatung. Deren Telefonauskünfte können auch gesetzlich Versicherte unter der gebührenfreien Rufnummer (0800)101 88 00 nutzen. Als Antwort auf viele nd-Leserfragen fassen wir nachfolgend die wichtigsten Informationen zu folgenden Leistungen zusammen:

»Klassisches« Pflegegeld

Wer ausschließlich von Angehörigen oder anderen nichtprofessionellen »Pflegehelfern« versorgt wird, bekommt Pflegegeld auf sein Konto überwiesen. Für die Stufen I, II und III sind es monatlich 235 Euro, 440 Euro und 700 Euro. Wer »nur« unter erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz leidet, aber noch keine Pflegestufe hat, erhält 120 Euro monatlich. Über das Geld kann der Pflegebedürftige frei verfügen.

Sachleistungen

Damit sind die Zahlungen der Pflegeversicherung an einen ambulanten Dienst gemeint. Für die Stufen I, II und III stehen monatlich bis zu 450 Euro, 1100 Euro beziehungsweise 1550 Euro zur Verfügung. Bei Härtefällen kann es bis zu 1918 Euro geben. Werden die Beträge für die ambulanten Leistungen nicht ausgeschöpft, erhält der Pflegebedürftige anteiliges Pflegegeld. Das gilt als sogenannte Kombinationsleistung.

Für die besondere Betreuung und Beaufsichtigung von Personen...


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