Dresdner Blockadeprozess eingestellt

Amtsgericht stellt Verfahren gegen Berliner VVN-Geschäftsführer gegen Geldstrafe ein

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Er rief die Demonstranten auf, die Polizeikette zu durchfließen, doch ein Landfriedensbruch ist das nicht: Der Prozess gegen den Antifaschisten Markus Tervooren infolge der Blockaden des Naziaufmarsch in Dresden 2011 wurde eingestellt. Für den ebenfalls vor Gericht stehenden Jugendpfarrer Lothar König ist das allerdings kein Grund zum Aufatmen.

Am Anfang hieß es warten: Obwohl der Prozess gegen Markus Tervooren, Geschäftsführer der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), vor dem Dresdner Landgericht wegen der Blockade des Naziaufmarsches am 19. Februar 2011 für 10 Uhr anstand, war bis auf den Angeklagten keiner der Beteiligten im Gerichtsaal anzutreffen.

Mit einer Stunde Verspätung kamen Staatsanwaltschaft, Richter und Tervoorens Verteidigung hinzu – von da an wurde das Verfahren im Eiltempo abgehandelt: Nach Verlesung der Anklageschrift wurde das Verfahren ohne Schuldeingeständnis und gegen die Zahlung einer Geldstrafe von 500 Euro eingestellt.

Der Richter stellte zur Begründung klar, Tervooren sei aufgrund des Beweismaterials kein ihm von der Staatsanwaltschaft angelasteter Landfriedensbruch anzulasten, wie die Thüringer Landtagsabgeordnete und Prozessbeobachterin Katharina König (LINKE) gegenüber »nd« berichte...


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