Wunsch von Komapatientin wird überprüft
Bundesgerichtshof mit wegweisendem Urteil zur passiven Sterbehilfe bei fehlender Patientenverfügung.
Seit 2009 liegt die Patientin nach einem Schlaganfall in einem Wachkoma, wird mit Hilfe einer Magensonde ernährt und ist nicht ansprechbar. Die behandelnden Ärzte glauben nicht, dass sich der Zustand der Frau noch einmal bessern könnte. Gegenüber ihrem Ehemann und der Tochter hatte die Patientin vor ihrem Fall ins Koma betont, dass sie nicht künstlich am Leben gehalten werden wolle. Trotzdem hatte es das Landgericht Chemnitz 2013 abgelehnt, der Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen durch das Krankenhaus zuzustimmen. Es sei nicht sicher, dass die Frau tatsächlich sterben wolle, hieß es in der Begründung.
Tatsächlich hatte die Frau k...
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