Gesetze in anderen Ländern
Direkte Sterbehilfe - die Tötung auf Verlangen - ist in den meisten Ländern verboten, Ausnahmen in Europa sind Belgien, die Niederlande und Luxemburg. In manchen Ländern ist die medizinische Begleitung in den Freitod jedoch zulässig bzw. wird das Beschaffen von tödlichen Medikamenten toleriert, die der Patient dann selbst einnimmt. In vielen europäischen Staaten - wie Frankreich, Österreich, Dänemark oder Schweden - ist nur passive Sterbehilfe erlaubt, also der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei schwerstkranken Patienten. In einigen, vor allem religiös geprägten Ländern wird jede Art von Sterbehilfe strikt abgelehnt.
Die Niederlande waren das erste Land, das die aktive Sterbehilfe legalisierte. Seit 2002 ist es hier zulässig, dass Ärzte das Leben von Menschen auf deren ausdrücklichen Wunsch hin beenden. Voraussetzung ist: Der Betroffene muss unheilbar krank sein, sehr leiden und voll urteilsfähig sein. Über die Zulä...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.