Privatschulen keine Privatsache

Verfassungsgericht will Entscheidung über Zuschusskürzung in drei Monaten verkünden

Privatschulen werden nur zum geringen Teil von den Eltern bezahlt. Das Landesverfassungsgericht verhandelte am Freitag eine Klage der Opposition gegen die Kürzung der staatlichen Zuschüsse.

Potsdam. Das Landesverfassungsgericht will bis zum Januar über die Finanzierung der freien Schulen in Brandenburg urteilen. Gerichtspräsident Jes Möller sagte am Freitag nach Abschluss der mündlichen Verhandlung in Potsdam, das Gericht habe nun drei Monate Zeit, eine Entscheidung zu verkünden. Verhandelt wurde über eine Klage von 31 Landtagsabgeordneten der Opposition der vergangenen Wahlperiode. Diese halten das Gesetzgebungsverfahren und das Finanzierungsgesetz von 2011 für verfassungswidrig und existenzgefährdend.

Durch die Kürzung staatlicher Zuschüsse für die freien Schulen werde bürgerschaftliches Engagement bestraft, kritisierte die Abgeordnete Marie Luise von Halem (Grüne) in der mündlichen Verhandlung. Mit den Kürzungen werde das Angebot alternativer Schulmodelle und die Vielfalt der Schullandschaft massiv gefährdet.

Wichtige Entscheidungen über die Mittel würden nun im Bildungsministerium statt im Landtag getro...


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