Tempomat entschuldigt kein zu schnelles Fahren
Verkehrsrecht
Wer beim Überholen wegen einer Notsituation zu schnell fährt, kann eine Geschwindigkeitsübertretung nach dem Einscheren nicht mit dem Tempomat rechtfertigen.
So hat das Amtsgericht Lüdinghausen (Az. 19 OWi-89 Js 511/14-46/14) entschieden. Mehr noch: Aufgrund des vorsätzlichen Verstoßes wurde das Bußgeld verdoppelt. Darüber berichtet die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH).
Im vorliegenden Fall wehrte sich ein Architekt vor Gericht gegen ein Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens. Schneller als erlaubt sei er nämlich nur deswegen gefahren, weil er eine Kollision vermeiden wollte. Er fuhr mit Kollegen in Kolonne und war dabei, einen Lkw zu überholen, als ein Fahrzeug aus einer Einfahrt auf die Gegenfahrbahn einfuhr. Daher musste er Gas geben, um rechtzeitig wieder auf die rechte Spur zu kommen.
Geblitzt wurde er aber erst, als der Überholvorgang schon längst abgeschlossen war. Der Fahrer gab daraufhin an, er habe sich auf den Tempomaten verlassen, dass dieser die Geschwindigkeit selbstständig reduziert.
Das Amtsgericht Lüdinghausen glaubte den ausführlichen Sch...
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