Was Lokführer im Streik verdienen
Wovon lebt ein Angestellter im Arbeitsausstand? Wie finanziert die Gewerkschaft einen Streik?
Frankfurth a. Main. Die Lokführergewerkschaft GDL will von Mittwochnachmittag bis Montagfrüh den Schienenverkehr lahmlegen. Für Millionen Bahnfahrer ist der Ausstand extrem ärgerlich, doch auch die Lokfürher spüren den Arbeitskampf in der Geldbörse - trotz Streikgeld.
Was machen Lokführer während eines Streiks?
Sie tragen sich zu Beginn ihrer Schicht in eine Streikliste ein; der für sie zuständige Bezirk entscheidet dann, ob die Streikenden sich öffentlich versammeln - vor einem Bahnhof etwa - oder abseits der Öffentlichkeit zusammenkommen. Bei dieser Gelegenheit könne etwa über berufliche Probleme gesprochen werden, sagt Karl de Andrade-Huber, GDL-Bezirksleiter in Frankfurt am Main.
Bekommen streikende Lokführer Gehalt?
Streikende Lokführer bekommen für ausgefallene Arbeitsstunden keinen Lohn, dafür aber sogenanntes Streikgeld. Nach Angaben der GDL stehen jedem Lokführer pro Stunde zehn Euro zu. Maximal aber gibt es pro Tag 50 Euro. Lokführer verdienen je nach Berufserfahrung zwischen 2500 und 3000 Euro brutto im Monat. Kommen viele Streiktage zusammen, macht sich das für sie finanziell deutlich bemerkbar. Inklusive aller Sonderleistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommen sie laut DB zwischen 36.000 und 46.000 Euro im Jahr.
Wer zahlt für die Streikenden?
Die GDL bezahlt das Streikgeld aus einem Fonds, den sie aus den monatlichen Beiträgen ihrer Mitglieder bestreitet. Die Gewerkschaft muss die Kosten für den Ausstand aber nicht alleine tragen. Die Dachgewerkschaft der Lokführer, der Deutsche Beamtenbund (DBB), unterstützt sie mit Geld. Im besten Fall übernimmt der DBB für die GDL die Kosten von 50 Euro pro Tag und Streikendem komplett. Wie hoch genau die Unterstützung tatsächlich ausfällt, sei »vertraulich«, sagt eine DBB-Sprecherin. Noch sei kein Geld an die GDL geflossen, die Prüfung laufe.
Was machen Bahn-Beschäftigte, die wegen des Streiks nicht regulär arbeiten können?
Zu Beginn eines Streiktags müssen sich nicht streikende Mitarbeiter »grundsätzlich arbeitswillig melden«, sagt eine Sprecherin der Deutschen Bahn. Dann werde geschaut, ob zum Beispiel eine Zugbegleiterin, deren Zug ausfällt, woanders eingesetzt werden kann - etwa in einem der Züge des Ersatzfahrplans oder in der Kundenbetreuung an einem Bahnhof. »Es finden sich immer Aufgaben.« AFP/nd
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