Urteil gegen rassistische Praxis
Gericht: Kontrolle von Ehepaar verstieß gegen Gleichheitsgrundsatz
Koblenzer Richter entschieden in einem Fall von »Racial Profiling« gegen die Bundespolizei. Mit der Entscheidung wächst bei den Kritikern die Hoffnung auf ein baldiges Ende der Kontrollpraxis.
Es war eine Situation, wie sie nicht wenige Menschen mit dunkler Hautfarbe in Deutschland kennen. In der Regionalbahn von Mainz nach Bonn wurden im Januar dieses Jahres zwei 34- und 37-jährige Eheleute von Beamten der Bundespolizei kontrolliert. Die restlichen Reisenden im voll besetzten Zug blieben davon verschont, nur dem Ehepaar aus Mainz, beide mit dunkler Hautfarbe, galt die »verdachtsunabhängige Kontrolle«.
Die Grundlage dafür bildet das Bundespolizeigesetz, das den Beamten zur Verhinderung einer illegalen Einreise erlaubt, mit »Lageerkenntnissen und grenzpolizeilicher Erfahrung« selbst zu entscheiden, wen sie kontrollieren. Doch die Eheleute wehrten sich und klagten vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz, dem Sitz der Bundespolizeidirektion. In ihren Augen war die Aktion rechtswidrig und verstößt gegen den grundgesetzlich festgelegten Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein Fall von »Racial profiling«, denn offensichtlich waren ...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.