Telefonieren bei automatisch abgeschaltem Motor?

Gerichtsurteil zum Handyverbot am Steuer

Autofahrer dürfen einem aktuellen Urteil zufolge mit dem Handy telefonieren, wenn der Motor des Wagens durch eine automatische Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Das Handyverbot am Steuer gilt in einem solchen Fall nicht.

Zu dieser Entscheidung kam das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 28. Oktober 2014 veröffentlichten Beschluss (Az. 1 RBs 1/14).

Der Senat für Bußgeldsachen kippte damit ein anderslautendes Urteil des Dortmunder Amtsgerichts.

Mit seiner rechtskräftigen Entscheidung gab das OLG der Beschwerde eines Autofahrers gegen eine 40-Euro-Geldbuße statt.

Der Mann hatte vor einer roten Ampel halten müssen, woraufhin sich der mit einer Start-Stopp-Funktion ausgerüstete ...


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