Sicherheit im und rund ums Haus
Wintercheck von Immobilien
Von O bis O: Die aus dem Straßenverkehr bekannte Regelung für Winterreifen - von Oktober bis Ostern - gilt auch für Immobilien und ihre gebäudetechnischen Anlagen. Darauf verweisen Experten der Niederberger Gruppe aus Köln.
Frost und Schnee können Betriebsausfälle bei der Gebäudetechnik verursachen. Dies führt zu hohen Kosten aufgrund von Frost- und Wasserschäden sowie erhöhtem Energieverbrauch. Das gilt bei Betriebs- und Werkstätten wie Wohngebäuden gleichermaßen. Spätestens im Oktober sollten Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden.
Kein Ärger mit dem Laub
Feuchtes Laub erhöht die Sturzgefahr. Da bundesweit die meisten Gemeinden die Pflicht zur Gehwegreinigung an die Immobilienbesitzer oder Wohneigentümergemeinschaften übertragen haben, sollten sich Hausverwaltungen frühzeitig um zuverlässige Fachbetriebe für Winterdienst kümmern. Da eine entsprechende Transparenz meist schwierig darzustellen ist, sollte zumindest eine Referenzliste erbeten werden. Falls kein Dienstleister beauftragt wird, sollte immer genug Streumittel/Räumequipment griffbereit sein.
Dachrinnen reinigen
Laub sammelt sich in Regenrinnen und Fallrohren. Vers...
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