Kein Lohn für Praktikantin nach acht Monaten im Supermarkt

Eine Praktikantin ist in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, vor Gericht Arbeitslohn für ein achtmonatiges Praktikum in einem Supermarkt zu erstreiten.

Das Landesarbeitsgericht Hamm wies die Klage der jungen Frau am 17. Oktober 2014 (Az. 1 Sa 664/14) zurück und kippte damit ein anderslautendes Urteil des Arbeitsgerichts Bochum. Die Bochumer Richter hatten der Praktikantin im März noch gut 17 000 Euro zugesprochen.

Nicht die Ausbildung, sondern Arbeitsleistung

Die Frau war von Oktober 2012 bis Juli 2013 für den Supermarkt-Betreiber tätig gewesen. Vor Gericht machte sie geltend, sie habe während diese...


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