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Kein »Superrecht auf Sicherheit«

Sachsen-Anhalts Polizeigesetz ist teils verfassungswidrig und muss deshalb geändert werden

Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau kassierte u.a. die Ausspähung privater Computer durch »Trojaner«. Die Polizei darf allerdings weiterhin Funktelefonnetze abschalten oder stören.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/952023.kein-superrecht-auf-sicherheit.html

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