Die Grenzen der Freizügigkeit

Europäischer Gerichtshof setzt mit seinem Hartz-IV-Urteil ein Zeichen

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Entscheidung des EuGH, dass zugezogenen EU-Bürgern die Sozialleistungen vorenthalten werden können, passt jenen Staaten gut ins Konzept, die die Freizügigkeit einschränken wollen.

Wohl selten hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) so große Erleichterung bei der Bundesregierung ausgelöst. Die Entscheidung, dass der in Leipzig lebenden Rumänin Elisabeta Dano kein Hartz IV zustehe, weil sie allein wegen der Sozialleistungen eingereist sei, wurde nicht nur von der CSU-Politikerin Gerda Hasselfeld begrüßt. Das Urteil erhöhe die Akzeptanz der europäischen Freizügigkeit und sei zudem ein »gutes Signal« für die deutschen Sozialsysteme, so Hasselfeld, die im Bundestag die CSU-Landesgruppe führt. Das Urteil ist Wasser auf die Mühlen der Partei von Horst Seehofer. Schließlich hatte die CSU zu Beginn des Jahres ihre Kampagne »Wer betrügt, der fliegt« gestartet und so die Angst vor osteuropäischer Armutszuwanderung geschürt.

Beifall für die Richter kam am Dienstag ebenfalls von der Schwesterpartei CDU. »Natürlich freuen wir uns über die Entscheidung des EuGH, dass Freizügigkeit natürlich ein hohes Gut ...


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