Freizügig heißt nicht großzügig
Grit Gernhardt über verweigerte Sozialleistungen für EU-Bürger
Die Guten ins Arbeitsmarkttöpfchen, die anderen am besten postwendend in ihre Herkunftsländer zurück. Das bleibt die deutsche Interpretation der europäischen Freizügigkeitsregelung - und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag gibt dafür Rückendeckung. Demnach ist es rechtens, Zugezogenen aus anderen EU-Staaten hierzulande keine Sozialleistungen zu gewähren - es sei denn, sie hatten in der Bundesrepublik bereits e...
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