Schweriner Landtag hebt Immunität von Udo Pastörs wieder auf

Staatsanwaltschaft Chemnitz will gegen ihn ermitteln / NPD-Abgeordneter soll im sächsischen Wahlkampf Mitglieder der Linkspartei beleidigt haben

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Die Liste der strafbewehrten Ausfälle von Udo Pastörs ist lang: Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, auch den Holocaust hat er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft im Landtag indirekt geleugnet. Jetzt hat der frühere NPD-Vorsitzende erneut seine Immunität verloren - wegen eines Wahlkampfauftritts.

Schwerin Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am Mittwoch erneut die Immunität des Fraktionsvorsitzenden der rechtsextremen NPD, Udo Pastörs, aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft in Chemnitz will gegen den 62-Jährigen ermitteln, wie eine Sprecherin der Behörde sagte. Pastörs soll im August in Aue während des sächsischen Wahlkampfes Mitglieder der Linkspartei beleidigt und sie unter anderem als »Stasi-Schweine« bezeichnet haben. Die Betroffenen hatten Anzeige erstattet. Seit der Wahl 2011 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns schon siebenmal den Schutz für Pastörs vor Strafverfolgung aufgehoben. Erst dann darf die Staatsanwaltschaft ermitteln. nd/dpa

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