Halbherzige Kehrtwende

Beim Kooperationsverbot in der Bildungspolitik geht es nicht nur um viel Geld

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Mit der Lockerung des Kooperationsverbots in der Bildung korrigiert Schwarz-Rot einen acht Jahre alten Fehler. Die Beschränkung auf den Wissenschaftsbereich ist aber unzureichend.

Als 2006 per Grundgesetzänderung die Bildungspolitik faktisch ausschließlich zur Ländersache erklärt wurde, herrschte zwischen Union und SPD weitgehend Einvernehmen darüber, dass damit das jahrzehntelange Gerangel um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ein Ende haben werde. Ab dem 1. September 2006 wurde dem Bund nur noch die Regelung der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse sowie der beruflichen Bildung im dualen System zugestanden.

Kritik an der damaligen Grundgesetzänderung gab es von Anfang an. Befürchtet wurde vor allem ein Wettlauf um das beste Schulsystem, bei dem die finanzschwachen Bundesländer auf der Strecke bleiben. Hintergrund war der erst wenige Jahre zuvor unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung begonnene Aufbau eines Ganztagsschulsystems. Dafür hatte der Bund im Rahmen eines Sonderprogramms mehrere Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für den weiteren Betrieb waren aber die Län...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.