Die Entscheidung liegt bei Geschiedenen bei der Mutter
Beschneidung des Kindes
Sind geschiedene Eltern uneins über die religiöse Erziehung der Kinder, kann es der Mutter übertragen werden, die Entscheidung über die Beschneidung des Kindes zu fällen.
Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 7. April 2014 (Az. 269 F 58/14).
War ursprünglich vereinbart, dass die Kinder christlich erzogen werden, kann in Eilsachen ein Gericht die Entscheidung über die Beschneidung der Mutter übertragen. Die Übertragung sämtlicher Entscheidungen zur religiösen Erziehung auf die Mutter ist aber nicht erforderlich.
Der Fall: Die mittlerweile geschiedenen Eltern haben zwei Söhne und für diese das gemeinsame So...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.