Ärger mit Nachbars Katze
Mietrecht: Mietminderung
Dringt eine fremde Katze in eine Wohnung ein, so beeinträchtigt das die Wohnungsnutzung und berechtigt zur Minderung der Miete.
Wenn der Vermieter nichts gegen die streunende Katze der Nachbarn unternimmt, können Mieter, bei denen die Katze in die Wohnung eindringt, die Miete um 10 Prozent mindern. Das hat das Amtsgericht Potsdam (Az. 26 C 492/13) entschieden.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AV) berichtet, spazierte die Freiläuferkatze der Besitzer aus dem ersten Stock in die Erdgeschosswohnung der Nachbarin. Die offe...
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