Jobeinstieg für Behinderte

Urteil des Bundessozialgerichts

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat den beruflichen Aufstieg für leicht behinderte Menschen bei öffentlichen Arbeitgebern vereinfacht.

Ergibt sich die Chance auf eine bessere Beamtenstelle nur, wenn der behinderte Beschäftigte mit einem Schwerbehinderten gleichgestellt wird, darf die Bundesagentur für Arbeit (BA) das nicht verweigern, so das Bundessozialgericht in einem am 7. Oktober 2014 veröffentlichten Urteil (Az. B 11 AL 5/14 R).

Im konkreten Fall hatte eine Justizfachangestellte der Justizbehörde Hamburg Recht bekommen. Wegen einer chronischen Darmerkrankung wurde bei der Frau ein Behinderungsgrad von 30 festgestellt. Als sie sich 2009 bei der Finanzbehörde für die Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin für d...


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