Zahlung auch bei Wohnsitz im Ausland
Hartz-IV-Leistungen
Besuchen im Ausland lebende Kinder ihre Eltern in Deutschland, können sie Hartz-IV-Leistungen - sogenanntes Sozialgeld für Kinder und Jugendliche - beanspruchen.
So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 28. Oktober 2014 (Az. B 14 AS 65/13 R).
Im konkreten Fall lebten die zwei klagenden deutschen Kinder in Tunesien bei ihren Großeltern und gingen dort auch zur Schule. Regelmäßig besuchten sie ihre in Deutschland wohnenden Eltern in Bocholt, so auch zwischen dem 1. Juli und 30. September 2011. Die Eltern erhielten Hartz-IV-Leistungen.
Für die Besuchszei...
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