25 Jahre Schneckentempo

Die Politik tat sich von Anfang an schwer mit der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

  • Roland Bunzenthal
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Vor einem Vierteljahrhundert einigten sich die UNO-Staaten auf die Festschreibung spezieller Rechte für die Jüngsten. Die Praxis hinkt den Ansprüchen aber weit hinterher.

Im Jahr 1989 änderte sich nicht nur viel für die Bürger der DDR. Auch die Vereinten Nationen gaben ein neues wichtiges Ziel in Sachen Menschenrechte aus: Am 20. November unterzeichneten 61 UNO-Mitglieder die erste Konvention, die die Rechte der Kinder festschrieb. Zuvor hatte es heftige Diskussionen gegeben. Alle Staaten der Erde verpflichteten sich am Ende per Unterschrift zur Wahrung der Rechte der Jüngsten - Somalia, Sudan und die USA verweigern aber bis heute die endgültige Ratifizierung. Einige Staaten stimmten zudem anfangs nur unter Vorbehalt zu, darunter Deutschland. Hier galt bis 2010 der Vorrang des Ausländerrechtes vor den Kinderrechten - so konnten Minderjährige etwa in Abschiebehaft genommen werden.

Das Abkommen verbindet Schutzrechte mit einem neuen Menschenrechtsansatz: Kinder sollten nicht länger Objekte der Hilfe und potenzielle Opfer sein, sondern über alle sie betreffenden Vorhaben als eigenständige Rechtssu...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -