Urteil: »Hartz-IV-Rebellin« muss neue Stelle zunächst antreten
Inge Hannemann muss Posten in der Hamburger Sozialbehörde antreten
Das Landesarbeitsgericht wies den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab. Sie wurde im April 2013 suspendiert, weil sie sich weigerte, Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose zu verhängen, die Termine nicht einhielten oder Stellenangebote ablehnten.
Hamburg. Die als »Hartz-IV-Rebellin« bekanntgewordene Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann muss einen neuen Posten in der Hamburger Sozialbehörde auch gegen ihren Willen zunächst antreten. Nach dem Arbeitsgericht wi...
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