Raucher können aufatmen
Bundesverwaltungsgericht: E-Zigaretten bleiben frei verkäuflich
Dampfen statt Rauchen: Die Hoffnungen der Tabakindustrie in die elektronische Zigarette könnten sich schon bald erfüllen. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat mit drei Grundsatzurteilen Hindernisse für einen Siegeszug der E-Zigaretten aus dem Weg geräumt.
Seitdem durch die strengen Nichtraucherschutzgesetze in Europa und den USA das Rauchen sozial immer stärker geächtet wird und an immer weniger öffentlichen Orten erlaubt bleibt, ruhen die Hoffnungen der Tabakindustrie auf elektronischen Zigaretten. Dabei wird eine in einer Filterkartusche oder einem Tank befindliche Flüssigkeit elektrisch erhitzt, und der Dampf wird anschließend inhaliert. Wie normale Zigaretten aus Tabak auch enthalten die Flüssigkeiten in der Regel Nikotin – und der inhalierte Dampf damit dann ebenso. Nun konnte durch Erhöhungen der Tabaksteuer und eben die strengen Nichtraucherschutzgesetze der Anteil der Raucher in der Bevölkerung in den vergangenen Jahren stark reduziert werden. Allerdings er könnte in Zukunft wieder steigen – weil dann bisherige Raucher und auch neue Konsumenten die elektronischen Zigaretten nutzen. E-Zigaretten enthalten ebenfalls das Gift
Nikotin, die psychoaktive Substanz wirkt beim Inhal...
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