Kein Schadenersatz bei Kollision im Parkhaus
Verkehrsrecht
Kommt es beim Einparken im Parkhaus zu einem Aufprall auf eine durch rot-weißes Klebeband gekennzeichnete Metallstrebe, haftet der Parkhausbetreiber nicht für die verursachten Schäden am Kfz.
Das entschied das Amtsgericht Hannover (Az. 438 C 1632/14).
Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, parkte eine Jaguarfahrerin rückwärts ein. Dabei achtete sie auf den Bildschirm der Rückfahrkamera, auf dem kein Hindernis zu sehen war. Dennoch stieß sie mit der Kofferraumkante auf eine etwa fünf Zentimeter breite, herausragende Metallschiene und verursachte damit einen Schaden in Höhe von rund 2000 Euro.
Die Fahrerin war der Meinung, dass der Parkhausbetreiber für den Schaden am Jaguar aufkommen muss, da die Metallschiene beim Parken nicht sichtbar und auch nicht ausreichend gekennzeichnet gewesen sei. Eine rot-weiße Markierung sei zwar da gewesen, aber nicht am Metallteil selber, sondern am Lüftungsschacht, von dem das Metallteil herausragte.
Der Parkhausbetreiber sah dies aber nicht ein, weswegen die Geschädigte vor Gericht klagte. Allerdings wurde die Klage der Fahrerin dort abgewie...
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