Motorradkombi für Rollerfahrer?

Umstrittener Versicherungsfall

Ein Rollerfahrer ist nicht erst dann vollkommen frei von Unfallschuld, wenn er Schutzkleidung trägt, die eigentlich erst bei Motorrädern üblich ist.

Das betonte das Landgericht Heidelberg (Az. 2 O 203/13) und erteilte einer Versicherung eine deutliche Abfuhr, als diese versuchte, dem Unfallopfer allein wegen fehlender Protektoren Mitschuld an einem Unfall anzulasten.

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet, nahm ein Auto einem Motorroller die Vorfahrt und rammte ihn. Der Fahrer des Wagens möchte ihn schlicht übersehen haben. Der Rollerfahrer konnte nicht mehr bremsen und trug mehrere Beinbrüche davon.

Zweifellos hatte der Verletzte den gesetzlich geforderten Helm auf. Die Versicherung des Unfallverursachers aber meinte, dass er weniger Verletz...


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