Stuttgart 21: Gericht stoppt Wasserwerfer-Prozess

Proteste gegen Einstellung des Verfahrens / Richter spricht von geringer Schuld / LINKEN-Chef Riexinger: Ausgang unfassbar

  • Lesedauer: 3 Min.

Das Landgericht Stuttgart hat den Prozess um den blutigen Wasserwerfer-Einsatz gegen Stuttgart-21-Demonstranten vorläufig eingestellt. Die Strafkammer hatte diesen Schlussstrich vorgeschlagen, da in dem seit Juni laufenden Verfahren nur eine geringe Schuld der beiden angeklagten Polizeiführer zu erkennen gewesen sei. Der Prozess war erst kürzlich bis in den März hinein terminiert worden. Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 hatten deshalb schon vorab von einem »Justizskandal« gesprochen. Bevor die Vorsitzende Richterin ihre Entscheidung am Mittwoch erläutern konnte, musste der Saal wegen lauter Zwischenrufe geräumt werden.

Beim Antrag auf Einstellung des Verfahrens berief sich die Kammer auf Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Die beiden Polizeiführer müssen im Gegenzug je 3000 Euro zahlen. Ihnen war fahrlässige Körperverletzung im Amt vorgeworfen worden. Sie sollen nicht eingeschritten sein, als bei dem Einsatz im Stuttgarter Schlossgarten am 30. September 2010 mehrere Menschen von harten Strahlen aus zwei Wasserwerfern zum Teil schwer verletzt wurden. Ein Rentner wurde mehrfach am Kopf getroffen und erblindete. Er trat beim Prozess als Nebenkläger auf.

Nach der Verkündigung der Verfahrenseinstellung musste der voll besetzte Saal des Landgerichts wegen andauernder Proteste der Projektgegner geräumt werden. Die Vorsitzende Richterin hatte dies mehrfach angedroht. Anschließend skandierten rund 100 Projektgegner ihre bekannten »Oben bleiben«-Rufe.

LINKEN-Chef Bernd Riexinger kritisierte die Einstellung des Verfahren: »Das Urteil macht fassungslos und wütend, weil das Niederknüppeln von Menschen wegen ihres Protestes gegen ein sinnloses Prestige-Bauwerk auf diese Art scheinbar nachträgliche Legitimität erhält«, sagte Riexinger.

»Ein Prozess hätte auch bedeutet, dass der grüne Ministerpräsident Kretschmann sich hätte erklären müssen. Dass er darum herum kommt, Position zu beziehen, sich auch noch erleichtert zeigt, gibt der Einstellung des Verfahrens einen weiteren faden Beigeschmack.«

Matthias von Herrmann, Sprecher der Initiative Parkschützer, die damals im Jahr 2010 gegen die Baumrodungen im Schlossgarten gekämpft hatten, sprach von einem »Justizskandal«. Es könne gar nicht sein, dass so ein Prozess »im entscheidenden Moment abgebrochen wird«. Der nächste Zeuge wäre der Führungsassistent vom damaligen Polizeipräsidenten Siegfried Stumpf gewesen, der den Einsatzbefehl seines Chef an die Polizeiführer im Schlossgarten weitergab. Auch ein Demo-Sanitäter, der die Verletzten versorgte, hätte demnächst gehört werden sollen.

Die juristische Aufarbeitung der Ereignisse am »Schwarzen Donnerstag« ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Ermittlungen gegen Ex-Polizeichef Stumpf Anfang nächsten Jahres abgeschlossen werde. Noch bis Ende dieses Jahres sollten die Ermittlungen gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wegen uneidlicher Falschaussage im Landtag abgeschlossen sein, hieß es.

Mappus soll den Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz angelogen haben. Er hatte behauptet, nie Einfluss auf polizeiliche Einsatzfragen genommen zu haben. Unterlagen des Innenministeriums belegen angeblich das Gegenteil. Die Staatsanwaltschaft ermittelt auch gegen den früheren Landespolizeipräsidenten Wolf-Dietrich Hammann und den ehemaligen Ministerialdirektor Bernhard Bauer - ebenfalls wegen des Verdachts der Falschaussage. dpa/nd

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